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Bildungsscheck NRW
Die GFU akzeptiert sowohl den individuellen Bildungsscheck für Einzelpersonen als auch den betrieblichen Bildungsscheck für Unternehmen (Beschäftigte).

Individueller Bildungsscheck für Einzelpersonen
Bildungsscheck für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und SelbständigeDer Bildungsscheck NRW ermöglicht eine kostengünstige Qualifizierung durch Förderung einer passgenauen Weiterbildungsmaßnahme. Das Angebot richtet sich insbesondere an Zugewanderte, An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Beantragen können den Bildungsscheck alle Erwerbstätigen mit Wohnsitz in NRW, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 und maximal 40.000 Euro (mehr als 40.000 und maximal 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
Die maximale Förderung beträgt 500 €, 50% des Seminarpreises vom max. 1000 €.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie auf www.mags.nrw/bildungsscheck.

Bildungsscheck für Unternehmen (Beschäftigte)
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten vom Land NRW zur Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Qualifizierung Ihrer Angestellten mit einem betrieblichen Bildungsscheck.
Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) können bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten. Die Fördersumme beträgt die Hälfte der Seminarkosten, maximal bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Schulung.
Tipp: Inhouse-Schulungen im betrieblichen Zugang werden durch den Bildungsscheck NRW gefördert. Damit bringen Sie Ihre Angestellten auf einen einheitlichen Wissenstand und schöpfen die Fördermöglichkeiten vom Land NRW zur Qualifizierung von Mitarbeitern voll aus.
Auch für Online Schulungen im Virtual Classroom kann der Bildungsscheck mit betrieblichen Zugang beantragt werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die Ausstellung des Bildungsscheck NRW für Unternehmen ist ein Termin bei einer Beratungsstell bei einer ausgewählten Beratungseinrichtung in Nordrhein-Westfalen zwingend notwendig.
Beratungsstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke Nutzen Sie die Beratungsstellensuche der Weiterbildungsberatung NRW: www.weiterbildungsberatung.nrw
Hinweis: Berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht, sind von der Förderung durch den Bildungsscheck NRW ausgeschlossen (z.B. Sicherheitsingenieurin/Sicherheitsingenieur, Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).
Hinweis: Der Wert des Bildungsschecks wird vom Gesamtbetrag der Rechnung inkl. MwSt. abgezogen!
Beispiel
Ein zweitägiger Kurs kostet 1.113,60 € inkl. MwSt. Wenn Sie einen Prämiengutschein haben ist er in diesem Falle 500,00 € inkl. MwSt wert. Die GFU stellt Ihnen also nur 613,60 € inkl. MwSt. in Rechnung.
Bei Fragen hilft Ihnen die GFU natürlich gern weiter. Rufen Sie uns einfach an unter 0221 / 82 80 90 oder schreiben Sie uns.